Ramesch Daha
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06.04.1945
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Information
Am 6. April 1945 ermordeten Einheiten der Waffen-SS, Wehrmacht und SA unter aktiver Mithilfe lokaler NS-Funktionäre hunderte, kurz zuvor aus dem Zucht-haus Stein entlassene, überwiegend politische Häftlinge sowie den Direktor und drei Gefängnis-wärter. Ramesch Daha setzt diesem unfassbaren Verbrechen die Faktizität einer schlichten Aufzählung entgegen, durch die das Ausmaß der menschlichen Katastrophe in vollem Umfang spürbar wird. Sie hat Fragmente des Strafgefangenenregisters aus den Jahren 1944 und 1945 auf die Mauer des Gefängnisses in eine über 100 Meter lange Wandmalerei über-tragen. Die einzelnen Seiten des Registers, in dem die Häftlinge der Justizanstalt aufgelistet wurden, erscheinen so wie ins Überdimensionale vergrößerte Blaupausen.
"06.04.1945" ist der Titel der über 100 Meter langen und 7,5 Meter hohen Wandmalerei von Ramesch Daha auf der Mauer der Justizanstalt Krems-Stein, der zweitgrößten Justizanstalt Österreichs für männliche Strafgefangene. So schlicht der Titel ist, so komplex ist sein geschichtlicher Hintergrund – und so gewaltig die formale Präsenz der Arbeit. Die Zahlenkombination verweist auf den 6. April 1945 und damit auf das Datum eines Massakers in und rund um die Justizanstalt (damals Zuchthaus) Stein kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs. An jenem Tag wurden Hunderte zum Großteil aus politischen Gründen inhaftiert und gerade erst entlassene Insassen sowie der Gefängnisdirektor und drei Gefängniswärter von Angehörigen der Waffen-SS, der Wehrmacht und der SA unter Mitwirkung der örtlichen Hitlerjugend ermordet. [1] In Erinnerung an diesen Massenmord und die folgende, von lokalen NS-Funktionären unterstütze gnadenlose Verfolgung der Entkommenen hat Ramesch Daha Auszüge aus dem Strafgefangenenregister der Jahren 1944 und 1945 in vergrößertem Maßstab an die Mauer des Gefängnisses gemalt. Die künstlerische Arbeit ist das erste deutlich sichtbare permanente Zeichen der geschichtlichen Aufarbeitung in der Kremser Öffentlichkeit, [2] das die durch extreme Grausamkeit und Fanatismus geprägte Gewalt an Zivilpersonen gegen Ende des Zweiten Weltkriegs thematisiert.
Insgesamt 17 Kopien der Registerseiten, auf denen die Häftlinge der Justizanstalt handschriftlich aufgelistet wurden, sind mit allen auf der Vorlage befindlichen Spuren in einem aufwendigen Verfahren an die Wand übertragen worden. Einzelne Durchstreichungen betreffen Inhaftierte nach 1945, deren Namen nach Verbüßung der Haftstrafe üblicherweise aus dem Register gestrichen wurden. Die Künstlerin verband für die Arbeit altmeisterlich analoge wie digitale Techniken des Kopierens. Zunächst wurden die archivierten Kopien des Registers von ihr händisch durchgepaust, dann die Pausen in einem digitalen Kopiervorgang vergrößert und auf lange Papierbahnen gedruckt. Auf diesen wurden die Umrisslinien perforiert und durch die Löcher auf die Wand durchgerußt. Die so entstandene Vorzeichnung wurde schließlich freihändisch mit blauer Farbe an der Wand nachgemalt. Die Seiten des Registers erscheinen so wie immens vergrößerte Blaupausen, deren Schriftzüge in der Wandmalerei jedoch derart weich gezeichnet sind, dass die Namen zwar als solche wahrnehmbar und teilweise zu erahnen, aber nicht lesbar sind. Es ist eine Art sanfter Filter, den Ramesch Daha über die Einzelschicksale gelegt hat. Zum einen schützt dieser Filter die Privatsphären der Opfer, zum anderen werden die individuellen Geschichten zwar in den handschriftlichen Auflistungen präsent, gleichzeitig jedoch zu einer mächtigen „einstimmigen“ Mahnung vereint, die, über die reine Dokumentation hinausgehend, auf einer Metaebene der formalen Synthese einen Erinnerungsort schafft, an dem Täter wie Opfer auch als Kollektive aufeinandertreffen. Ramesch Daha agiert damit vor dem Hintergrund eines neuen Mahnmalbegriffs, der durch die Verbindung von geschichtlicher Aufklärung mit einem formalen Zugang aktiv in die öffentlichen Erinnerungslandschaften eingreift. Inhaltlich bzw. funktional steht „06.04.1945“ in der Tradition des klassischen Mahnmals, mit dem tragischer Ereignisse und deren Opfer gedacht wird. Formal bricht die Arbeit mit der Tradition, mit dem damit verbundenen Pathos und dessen formalen Hierarchien. Indem Daha das Register nur fragmentarisch zur Grundlage ihres Wandbildes macht und die darin enthaltenen Namen nicht explizit darstellt, schafft sie einen Raum zwischen Realismus und Abstraktion, der in der Rezeption sowohl moralische und emotionale Anteilnahme als auch auch kritische Reflexion erlaubt.
„06.04.1945“ ging als Siegerprojekt aus einem geladenen Wettbewerb hervor, der ohne spezifische inhaltliche Vorgaben für die Gestaltung der Gefängnismauer, die an den Campus der Donau-Universität Krems grenzt, ausgeschrieben wurde. Mit der thematischen Fokussierung auf ein geschichtliches Ereignis macht Ramesch Daha – ohne öffentlichen Auftrag zur Denkmalsetzung – ihre künstlerische Arbeit zu einem kollektiven Erinnerungsort und übernimmt als Künstlerin die Verantwortung für eine geschichtliche Aufarbeitung in der Öffentlichkeit. Dabei verbindet sie Elemente ihrer künstlerischen Praxis mit den Ansprüchen einer neuen Memorialpraxis, die nicht mehr auf bestimmte Medien festgelegt ist. Bereits in früheren Arbeiten wie etwa „Victims 9/11“, einer Serie gemalter Porträts von Opfern der New Yorker Anschläge vom 11. September 2001, thematisierte die Künstlerin komplexe geschichtliche Ereignisse, denen fatale Brüche mit gesellschaftlichen Übereinkünften bezüglich humanen Verhaltens zugrunde liegen, und stellt individuelle Geschichtsbilder den offiziellen gegenüber. Die Form der Konzeptgenese für diese Arbeiten ist mit der Erstellung eines Drehbuchs vergleichbar, in dem Daha verschiedenste textliche, fotografische oder auch kartografische Dokumente aus intensiven Recherchen und Skizzen zunächst zusammenfließen lässt, um sie anschließend in Malerei oder multimediale Installationen zu übersetzen. Für die Kremser Arbeit vereinfacht Ramesch Daha diese Kombination. Sie setzt ihr zentrales Medium, die konzeptuelle Malerei, ein und fokussiert diese auf eine klare bildliche Aussage. Die Vergrößerung des historischen Strafgefangenenregisters wird dabei zu einem Stilmittel, durch das die Namensauflistung zur symbolischen Klammer für die komplexen geschichtlichen Hintergründe wird. Doch darüber hinaus lässt die Künstlerin die Namenreihen als scheinbar nüchterne Dokumentation unkommentiert für sich stehen. Sie verzichtet auf Deutung wie auf narratives Pathos und stellt einem unfassbaren Verbrechen die Faktizität einer schlichten Aufzählung entgegen, durch die das Ausmaß der menschlichen Katastrophe in vollem Umfang erahnbar wird. Und gleichzeitig ist der Anonymisierung der Namen die begriffliche Dialektik von Erinnern und Vergessen eingeschrieben, die sich in Krems und an anderen Orten noch heute wie ein Schleier über die Verbrechen der Nationalsozialisten legt.
[Cornelia Offergeld]
[1] Siehe dazu den Text von Robert Streibel in dieser Broschüre sowie Gerhard Jagschitz (Hg.): Stein, 6. April 1945. Das Urteil des Volksgerichts Wien (August 1946) gegen die Verantwortlichen des Massakers im Zuchthaus Stein. Bundesministerium für Justiz, Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands, Wien 1995.
[2] Ein Gedenkstein am Friedhof Stein erinnert an alle Opfer des Massakers, ein weiterer an die in der Anstalt hingerichteten polnischen Widerstandskämpfer und ein Mahnmal in der Steiner Landstraße an die griechischen Opfer. Mit 386 weißen Holzkreuzen setzte 1995 eine private Initiative entlang der Straßen um die Anstalt ein Erinnerungszeichen.